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A. Dokumente

Fahlbusch-Volbracht-Pörksen: Schulbau und Personalentwicklung an den Schulen in Berlin - Diskussionsbeitrag zur Lösung aktueller Probleme, Oktober 2016

In diesem ersten Dokument haben wir im Oktober 2016 aus unserer Sicht  die drängenden Probleme der Schulpolitik in Berlin - Bau und Sanierung von Schulen bzw. Sicherung des Bedarfs an Lehrkräften - ausführlich analysiert und Vorschläge zur Lösung unterbreitet. Als Klammer - ausschließlich in finanzieller Hinsicht- haben wir die Korrektur der falschen Entscheidung des Senats von Berlin gesehen, Lehrkräfte nicht mehr zu verbeamten.

Der Beitrag enthält insbesondere eine modellmäßige Abschätzung der finanziellen Folgen der Nichtverbeamtung bzw. des haushälterischen Spielraums, den das Land durch Rückkehr zur Verbeamtung gewinnt.


Fahlbusch-Volbracht-Pörksen: Entwicklung des Anteils der Lehrkräfte ohne reguläre Ausbildung in Berlin, Hamburg und Deutschland, Auswertung von Daten des Statitischen Bundesamts, 2004 bis 2017

In diesem Dokument wird die Entwicklung des Anteils der Lehrkräfte ohne reguläre Ausbildung in Berlin, Hamburg und Deutschland insgesamt dargestellt. Basis sind entsprechende Daten, die das Statistische Bundesamt jährlich auf Grundlage von Meldungen der Länder veröffentlicht.

Ergebnis der Untersuchung ist, dass in Berlin der Anteil nicht regulär ausgebildeter Lehrkräfte im letzten Schuljahr rund zweieinhalb Mal so hoch war wie im Bundesdurchschnitt, mehr als dreimal so hoch wie in Hamburg.


Fahlbusch-Volbracht-Pörksen: Prüfung und Bewertung der Koalitionsvereinbarung von SPD/Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für die Legislaturperiode 2016-2021, vom 17.12.2016

In diesem Dokument haben wir alle Aussagen des für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 abgeschlossenen Koalitionsvertrages zusammengestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen, die sich auf die Bildungspolitik beziehen.


Fahlbusch-Volbracht-Pörksen: Zur Errichtung eines Versorgungs- oder Pensionsfonds, Auszug aus dem Diskussionsbeitrag vom Oktober 2016 unter Berücksichtigung aktueller Bezüge

In diesem Dokument werden die im Diskussionsbeitrag von 2016 zur Notwendigkeit der Errichtung von Versorgungs- oder Pensionsfonds vorgetragenen Argumente wiedergegeben. Dabei wird auch auf die im Rahmen der Beantwortung einer Petition durch die Senatsverwaltung für Finanzen abgegebene Stellungnahme eingegangen.

Grundsätzlich halten wir einen Pensionsfonds für entbehrlich, wenn es nicht um die Abfederung eines temporären Mehrbedarfs (Schwankungsreserve) geht. Der Hinweis auf die Entlastung späterer Generationen geht fehl, weil die Altersversorgung grundsätzlich auf dem Generationenvertrag beruht. Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten halten wir die Einrichtung eines Pensionsfonds für abwegig, wenn ein Haushalt verschuldet ist.


Fahlbusch-Volbracht-Pörksen: Lehrkräfte in Berlin verbeamten - Fachliche und finanzielle Aspekte, 04.03.2019

In dieser Powerpoint werden vier im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Verbeamtung bzw. mit der Rückkehr zur Verbeamtung wichtige Aspekte thematisiert:

  1. Die Auswirkungen von Verzicht/Rückkehr auf die Zusammensetzung der Lehrerschaft an den Berliner Schulen nach Statusgruppen,
  2. die Entwicklung des Anteils der Lehrkräfte ohne Lehramtsprüfung in Berlin, Hamburg und Deutschland als möglicher Indikator für die Auswirkungen des Verzichts auf Verbeamtung die Qualifikation des Lehrkörpers an den Berliner Schulen,
  3. eine Gegenüberstellung der Nettoeinkommen von Tarifbeschäftigten und Beamten in der für den Lehrerberuf wichtigsten Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe E13 bzw. A 13 und
  4. eine Auseinandersetzung mit den gegen unser Rechenmodell zu den finanziellen Auswirkungen durch SemFin vorgebrachten Argumente (fehlende Berücksichtigung der Langzeiterkrankung und der Leistungen für einen Pensionsfonds).


Fahlbusch-Volbracht-Poerksen: Folienvortrag zu den fachlichen und finanziellen Folgen eines Einstiegs in die bzw. eines Ausstiegs aus der Verbeamtung in Berlin, erstmals vorgestellt am 14.03.2019 bei einer Sitzung der LAG Bildung der GRÜNEN                

In dem Folienvortrag haben wir aktuelle Daten zu Zahl und Anteil der Seiteneinsteiger an den Schulen der einzelnen Bundesländer präsentiert, aus denen deutlich wird, dass die Verbeamtungspolitik in Berlin seine Wettbewerbsfähigkeit um qualifizierte Lehrkräfte nachhaltig beeinträchtigt. Zudem haben wir versucht, anhand eines relativ stark vereinfachten Modells die finanziellen Effekte eines Einstiegs in die bzw. Ausstiegs aus der Verbeamtung zu zeigen.


Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: Fortschreibung des Berichts zur Entwicklung der Versorgungsausgaben, 08.08.2019

In diesem Bericht von SenFin an das Abgeordnetenhaus wird über die Entwicklung der tatsächlichen Versorgungsausgaben bis 2018 und über deren voraussichtliche weitere Entwicklung bis 2035 , in Teilen auch bis 2050 eingegangen. Bei der weiteren Entwicklung wird unterstellt, dass Lehrkräfte weiterhin nicht verbeamtet werden.

Bi der Darstellung der Zahl der früher im Schuldienst tätigen Beamt:innen fällt au f, dass sie seit Beginn des Verzichts auf Verbeamtung im Jahr 2004 bis zum Jahr 2020 von rund 14.000 auf rund 22.000 Versorgungsempfänger gestiegen ist und dass sie bis 2035 mehr oder weniger auf diesem Niveau verharrt. Daraus ergibt sich, dass sich der Verzicht auf Verbeamtung auf die Entwicklung der Versorgungsausgaben bisher nicht ausgewirkt hat und sich auch weitere 15 Jahre nicht auswirken wird.


B. Schriftverkehr mit Parlament, Verwaltung, Presse, Einzelpersonen

 

Offener Brief Fahlbusch-Volbracht-Pörksen vom 16.05.2019 an Dr. Mathhias Kollatz - Stellungnahme zu einem Papier Scheeres-Kollatz zu 'Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin'

Anlass für dieses Schreiben ist das beigefügte Papier von Frau Scheeres und Herrn Dr. Kollatz, das als eine Unterlage der zu diesem Thema durchgeführten Debatte beim Landesparteitag der SPD Ende März verteilt und auf Nachfrage beim Finanzsenator auch als dessen Position in dieser Frage autorisiert wurde. Wir halten die Darstellung in manchen Teilen für unzureichend, in anderen für falsch oder für irreführend, ein Beitrag zu der in weiten Teilen ideologisch geführten Debatte ist es u.E. jedenfalls nicht. Wir hätten es zwar vorgezogen, einen Disput darüber mit Herrn Dr. Kollatz direkt zu führen, er hat sich in der Vergangenheit aber nicht ein einziges Mal dazu durchringen können, sich mit unserer sachbezogenen Darstellung im Einzelnen auseinanderzusetzen, die Berechnungen auf Belastbarkeit zu prüfen oder Mitarbeiter seiner Verwaltung damit zu beauftragen und mit uns darüber zu sprechen. Wir haben daher den Weg eines Offenen Briefes an ihn gewählt und möchten Sie auf diesem Weg darüber informieren.

 

Petition Fahlbusch-Volbracht-Pörksen an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 01.06.2018

Am 01. Juni 2018 haben wir uns mit der hier abgelegten Petition an den Petitonsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin gewandt. Die Entscheidung für eine Petition fiel, nachdem die Reaktionen von Parteien, Fraktionen und Verwaltung letztlich sehr unbefriedigend waren, insbesondere Letztere sich einer substantiellen Auseinandersetzung mit unseren Vorschlägen mit nicht akzeptabler Begründung entzog.

Beschwert haben wir uns insbesondere als Bürger über die Entscheidung des Senats, Lehrkräfte nicht mehr zu verbeamten, ohne die nachhaltigen fachlichen und finanziellen Folgen darzustellen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen.


Antwort des Petitionsausschusses vom 27.09.2018


Dem hier abgelegten Schreiben ist die Antwort des Petitionsausschusses zu entnehmen. Der Petitionsausschuss hat zu den zentralen Fragen die Senatsverwaltung für Bildung und die für Finanzen um Stellungnahme gebeten. Die Antwort fällt weiterhin unbefriedigend aus, da die beiden Verwaltungen zu den sie jeweils betreffenden Aspekten - Lehrkräftegewinnung bei der Bildungsverwaltung, Haushaltsfolgen bei der Finanzverwaltung - nur auf qualitative und nicht belastbare Weise geantwortet haben.


Schreiben Fahlbusch-Volbracht-Pörksen an alle Abgeordneten des Parlaments von Berlin vom 02.10.2018

Nicht zuletzt die unbefriedigende Antwort des Petitionsausschusses, aber auch ein von der Fraktion der CDU ins Parlament eingebrachter Antrag, mit dem der Senat aufgefordert wird, Lehrkräfte wieder zu verbeamten, war für uns Anlass, unser Anliegen nochmals gegenüber allen Abgeordneten des Parlaments in einem zusammenfassenden, die Reaktionen auf unseren Diskussionsbeitrag berücksichtigenden Schreiben darzustellen. Es ist jeder bzw. jedem Abgeordneten als Brief zugestellt worden.

 

Beschluss der Fraktion der LINKEN im Abgeordnetenhaus zur Frage: Verbeamtung von Lehrkräften vom 17.03.2019

und

Schreiben Fahlbusch-Volbracht-Pörksen an alle Abgeordneten der Fraktion der LINKEN im Abgeordnetenhaus von Berlin vom 25.03.2019

In dem Beschluss vom 17.03.2019 positioniert sich die Fraktion der LINKEN zu der jüngst in der SPD aufkommenden Debatte über die Frage, ob Berlin seinen Kurs des Verzichts auf Verbeamtung von Lehrkräften fortführen oder ob es zur Verbeamtung zurückkehren will. Die LINKE spricht sich gegen die Rückkehr zur Verbeamtung aus, tut dies aus unserer Sicht aber mit weit überwiegend nicht belastbaren Behauptungen. Dies haben wir in dem vorstehend genannten Schreiben an die Abgeordneten näher ausgeführt und begründet.


Antwort des Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion DIE LINKE, Steffen Zillich, von Ende Dezember 2018 auf unser Schreiben an die Abgeordneten vom 02.10.2018

und

Antwort Fahlbusch-Volbracht-Pörksen an den Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion die LINKE, Steffen Zillich vom 15.01.2019

Mit seiner Antwort auf unsere Schreiben an alle Abgeordneten (s. weiter oben) begründet der Parlamentarische Geschäftsführer die Position der LINKEN, nicht zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückzukehren. Wir sind der Auffassung, dass die Argumente der LINKEN wweit überwiegend nicht tragen und haben dies in einem ausführlichen Schreiben an Herrn Zillich vom 15.01.2019 näher ausgeführt. Am Ende haben wir um einen Gesprächstermin gebeten. Auf dieses Schreiben hat er Zillich bis heute nicht reagiert, er hat auch dreimal  gestellte Nachfragen, ob an dem Gspräch kein Interesse bestünde, ob das Schreiben überhaupt eingegangen sei, nicht beantwortet.


Schreiben Fahlbusch-Volbracht-Pörksen an den Senator für Finanzen vom 04.03.2019

nebst 3 Anlagen



Mit diesem Schreiben haben wir einen erneuten Versuch unternommen, mit dem Senator für Finanzen, Herrn Dr. Matthias Kollatz, über die finanziellen Auswirkungen des Verzichts auf Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin ins Gespräch zu kommen. Dabei haben wir zum einen unsere Berechnungen aktualisiert, zum anderen mit Hilfe einer modellartigen Darstellung zu zeigen, zu welchen finanziellen Effekten ein Ausstieg aus oder ein Einstieg in die Verbeamtung für ein Land führt, das diesen Weg als einziges beschreitet. Nach den Worten der SDenatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, ist der Finanzsenator gefordert, die finanziellen Folgen einer Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin zu beziffern und zu bewerten.

Bis heute (04.07.2019) wurde auf das Schreiben noch nicht reagiert.


Fahlbusch-Pörksen-Volbracht: Entwurf eines Beitrags für die berliner-bildungs-zeitschrift (bbz) der GEW-Berlin mit der Überschrift "Verbeamtung  ist Teil der Lösung" von Mai 2019

In der bbz 05/2019 hatte sich Udo Mertens, Leitung des Vorstandsbereich Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW in dem nebenstehenden Beitrag unter der Überschrift „Die Verbeamtung löst nicht das Problem“ mit der Frage beschäftigt, ob Berlin aus Sicht der GEW-Berlin Lehrkräfte wieder verbeamten oder ob es weiter darauf verzichten sollte. Wir haben seine Argumentation nicht für überzeugend gehalten und der BBZ-Redaktion vorgeschlagen, bei nächster Gelegenheit den obenstehenden Text als Gegenposition in der bbz zu veröffentlichen, ihn als unsere Meinung und nicht als Meinung der GEW-Berlin zu nkennzeichnen, die sich ausweislich des jüngsten Beschlusses der Landesdelegiertenversammlung der Auffassung von Udo Mertens angeschlossen hat. Die BBZ sollte damit ihren Leserinnen und Lesern die Chance geben, sich in dieser für die Schulen so wichtigen Frage ein abgewogenes Urteil zu bilden.

Die BBZ Redaktion hat dies aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt - es gäbe bereits mehrere Artikel in der BBZ zu dem Thema, unserem Beitrag müsste durch einen weiteren widersprochen werden - und nur Raum für einen Leserbrief gegeben, der hier ebenfalls einzusehen ist.

Wir hätten es vorgezogen, wenn der Beitrag in der BBZ selbst veröffentlicht worden wäre.


C.  Kurzbeschreibung der Ausgangslage

1.      Aktuelle Probleme der Schulpolitik und Lösungsvorschlag

Probleme Stand Oktober 2016:

  • Hoher Sanierungs- und Neubaubedarf bei den Schulanlagen der öffentlichen Hand (à Sanierungsstau)
  • Keine abgestimmte Strategie zu dessen Auflösung einschließlich Finanzierung (à Gebäudescan nicht plausibilisiert; s. auch entsprechenden mehrjährigen Vorlauf in HH und München)
  • Wachsender Einstellungsbedarf bei Lehrkräften aufgrund hohen Ersatzbedarfs (à rechtsschiefer Altersaufbau) und wachsender Schülerzahlen 
  • Zu geringe Zahl von Absolventen aus den Studiengängen der Lehrerausbildung und mangelnde Attraktivität u.a. wg. Verzichts auf Verbeamtung
  • Kein substantiell erfolgversprechender Ausweg aus Tarifstreit mit GEW, belastende Folgen für betroffene Schulen

Lösungsvorschlag Fahlbusch-Volbracht-Pörksen (Diskussionsbeitrag Oktober 2016, s. Menupunkt Dokumente):

  • Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrkräften aus fachlichen Gründen (--> verbesserte Attraktivität) und aus ökonomischen Gründen (à Vermeidung gleichzeitiger Einzahlungen in zwei Altersversorgungssysteme, Gewinnung finanziellen Spielraums im Haushalt des Landes, der bspw. zur Lösung der finanziellen Probleme bei der Schulbaufinanzierung beitragen kann) 


2.      Umfang des Sanierungs- und Neubaubedarfs

Stand Oktober 2016

  • weitgehend schlechter baulicher Zustand der Schulen war unstrittig unter allen Beteiligten
  • Umfang war nicht erfasst è Veranlassung Gebäudescan durch SenBJW in 2015 è Finanzbedarf von rund 5 Mrd. €, davon 1,2 bis 1,5 Mrd. € kurzfristig
  • Problembewusstsein in Landesregierung BE schien fraglich à bagatellisierende Auffassung durch Senat im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses Berlin vom 08.06.2016 („task force überflüssig, Berlin gibt viel Geld aus“); Prüfungsvorbehalt statt interner Mitwirkung wg. bestehender Zuständigkeit
  • AG-Schule SPD: Gesamtbedarf einschließlich Neubau 5 Mrd. € und Erhöhung Bauunterhalt von 0,5% auf 1,35% (1,5 Mrd. €) + Auflösung Investitionsstau (1,2 Mrd. €) + Neuinvestitionen 2,7 Mrd. €))
  • Gesamtdimension aus Sicht Fahlbusch-Volbracht-Pörksen mit 5,5 Mrd. € eher unterschätzt
  • Klärung von Strukturen unter Berücksichtigung Rechtslage in BE --> Abwägung durch AG-Schule SPD, aber: komplizierte und zeitaufwändige Abstimmungsprozeduren aus verwaltungstechnischen und politischen Gründen
  • Zuständigkeitsprobleme Senat/Bezirke aus Sicht Fahlbusch-Volbracht-Pörksen zu großen Teilen nicht Ursache, sondern Folge der Vernachlässigung der Aufgabe durch finanzielle und personelle Unterausstattung

Zwischenstand Oktober 2018:

  • Sanierungs- und Neubaubedarf wurde erfasst; Gesamtdimension aus den öffentlich verfügbaren Unterlagen nicht erkennbar
  • Mehrbedarf bei Einzelmaßnahmen lässt darauf schließen, dass erwartete Gesamtdimension überschritten wird
  • Umsetzung Schulbauoffensive auf mehreren Ebenen:       


  • Baumaßnahmen der Senatsverwaltung für Wohnen (Neubau, große und mittlere    Sanierung)


  • Baumaßnahmen in Regie von HOWOGE (Neubau, große und mittlere Sanierung)


  • Baumaßnahmen in Regie von BIM (zentral verwaltete Schulen; insbes. alle OSZ)


  • Baumaßnahmen der Bezirke (kleine und   tw. mittlere Sanierung)

       Einzelheiten s. Newsletter Schulbauoffensive unter https://www.berlin.de/schulbau/

  • Fragwürdige Aufteilung à Gefahr unwirtschaftlicher Parallelarbeit und Mehrfach-strukturen, zeitaufwändige Abstimmungsprozesse …
  • Beteiligung HOWOGE einschließlich Kreditfinanzierung umstritten:


  • Gefahr der Einschränkung der Zugriffsrechte der Nutzer auf Schulraum


  • Umgehung der Schuldenbremse durch Aufnahme von Krediten bei landeseigenen Unternehmen


  • bei  Haushaltsentlastung durch Verbeamtung wäre Kreditfinanzierung nicht nötig


3.      Befriedigung des Einstellungsbedarfs

Stand Oktober 2016:

  • Einstellungsbedarf lag nach Modellrechnung SenBJW von 2016/2017 bis 2024/2025 bei rund 17.500 VZE
  • Ersatzdarf für ausscheidende Lk bis 2024/25 rund 12.000 VZE und Zusatzbedarf von rund 5.500 VZE Lehrkräften (à steigende Schülerzahlen, päd. Verbesserungen)
  • Riesige Lücke zwischen Absolventenzahlen und Einstellungsbedarf à Folge fehlender Ausbildungsanstrengungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten
  • Quantitative Lücke potenziert durch qualitative Disproportion à insbesondere fehlende ausgebildete Grundschullehrkräfte
  • Mangelnde Attraktivität wg. fehlender Verbeamtung in BE à wachsende Zahl von Seiten- oder Quereinsteigern è mittel- bis langfristige Folgen für Qualitätsentwicklung der Berliner Schule unklar
  • Abgänge qualifizierter Lehrkräfte wg. besserer Bedingungen in andere Bundesländer
  • Auflösung der Statusunterschiede im Rahmen des Tarifrechts letztlich nicht möglich:


  • Vorteil aus Einstellung in Entwicklungsstufe 5 löst sich schnell auf


  • Eigene Lehrkräfteeinstufung wird von anderen Gewerkschaften abgelehnt (Störung Tarifgefüge)


  • weitere  Besserstellung in TdL nicht durchsetzbar

Zwischenstand Oktober 2018:

  • Sachlage im Wesentlichen unverändert, Aktualisierung Lehrerbedarfsberechnung nicht verfügbar
  • Von 2.400 Einstellungen zum Schuljahr 2018/2019 lag nur in 1.000 Fällen eine reguläre Ausbildung als Lehrkraft vor, in den übrigen waren es Quereinsteiger und Seiteneinsteiger
  • Ausweitung der Kapazitäten für Lehrerbildung an Universitäten veranlasst, tatsächlicher Aufbau wird aber noch längere Zeit in Anspruch nehmen
  • Höhere Absolventenzahlen erst in 6 bis 7 Jahren
  • Befriedigung des Einstellungsbedarfs mit voll ausgebildeten Lehrkräften zunehmend schwerer wg. fehlender Bewerber*innen und Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern


4.      Lösungsansatz Verbeamtung

Historische Aspekte:

  • Anknüpfung an gewerkschaftliche Forderung auf 70er und 80er Jahren zu einheitlichem Dienstrecht à ist bei Vereinheitlichung im Tarifrecht ‚hängengeblieben‘
  • Gesetzesvorschlag der Landesregierung BE zur Änderung des LBG BE vom 28.08.2003

    

  • Streichung der Passage in § 6, wonach u.a. Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen zur  Ausübung hoheitlicher Tätigkeit gehört


  • damit Möglichkeit, Lehrkräfte nicht mehr zu verbeamten, kein Verbot der Verbeamtung


  • Weder in Gesetzesvorlage noch in Ausschussdokumenten werden die Folgen eines Verzichts auf Verbeamtung auch nur erwähnt, geschweige denn durchbuchstabiert, obwohl gravierend und grundsätzlich klar erkennbar.


  • Das gilt sowohl für die fachlichen Folgen (langfristige Gewinnung von Lehrkräften) als auch für die ökonomischen Folgen (zusätzliche finanzielle Belastungen für Berlin, Auswirkungen auf Haushalt und Finanzplanung),


  • Motiv für Änderung letztlich unklar, eine Rolle könnte seinerzeitiges Ärgernis über hohe Zahl langfristig kranker Lehrkräfte bei voller Bezahlung gespielt haben
  • Andere Bundesländer sind dem Beispiel Berlins nicht gefolgt, im Gegenteil haben einige neue Länder die Verbeamtung von Lehrkräften danach erst begonnen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Letzteres mit ausdrücklicher Unterstützung der ehemaligen Familienministerin Schwesig („anderenfalls Bedarf in ländlichen Räumen nicht zu befriedigen“)

Rechtliche Aspekte

  • Grundsatzstreit um Hoheitlichkeit der Aufgabe des Lehrers frucht- und hier belanglos
  • Möglich sind beide Beschäftigungsformen, Lehrer sind als Beamte weder besser noch schlechter als sie es als Arbeitnehmer sind
  • Wiederverbeamtung erfordert keine Rechtsänderung (à auch in Brandenburg gibt es keine rechtliche Festlegung auf Beamtenstatus)

Ökonomische Aspekte

  • Kostenvergleich bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung zwischen Tarifbeschäftigung und Beamtenstatus im Einzelfall letztlich unentschieden; frühere Gutachten wiesen belastbare Differenzen nur für bestimmte Beschäftigtengruppen aus (Frauen in Teilzeit)
  • Im Einzelfall insbesondere zu berücksichtigen, dass Altersversorgung bei Beamten erst nach aktiver Dienstzeit anfällt (Zinsaspekte)
  • Systemwechsel Beamtenstatus zur Tarifbeschäftigung im Fall eines einzelnen Landes extrem teuer, da zeitgleiche Einzahlungen in zwei Altersversorgungssysteme (Sozialabgaben in Rentenversicherung, Pensionszahlungen aus dem Haushalt) über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahrzehnten für BE)
  • Systemwechsel Tarifbeschäftigung zum Beamtenstatus führt im Fall eines einzelnen Landes dagegen zu hoher Entlastung, da zeitweise keine Einzahlungen in eines der Versorgungssysteme (keine vorhandenen Pensionäre, Wegfall der Zahlung in die Rentenversicherung für die aktiven bisherigen Arbeitnehmer - jetzt Beamte)
  • Systemwechsel Beamtenstatus zur Tarifbeschäftigung bei Vermeidung belastender fachlicher und ökonomisch nachteiliger Folgen nur gesamtstaatlich möglich (d.h. für Beamte wird in Bundesrenten resp. Bundespensionskasse eingezahlt und daraus ausgezahlt)
  • Versorgungsrücklagen sind ökonomisch mehr als fragwürdig, im Regelfall wird genauso viel ein- wie ausgezahlt (Generationenvertrag) ; sinnvoll im Sinne der Haushaltsklarheit ist eine Rücklage, wenn es um die Abfederung eines Versorgungs"buckels" geht.

Modellmäßige Abschätzung

    Stand März 2019

  • Modellrechnung unter folgenden Annahmen (Daten aus öffentlich zugänglichen Statistiken und Haushaltsdaten teilweise verfügbar) :


  • 12.700 von derzeit 18.700 tarifbeschäftigten Lehrkräften unter 45 Jahren in Vollzeit werden als verbeamtbar und auch interessiert angenommen; entspricht bei Teilzeitquote von 5% insgesamt 12.100 Vollzeitbeschäftigten


  • Ersatz- und Zusatzbedarf gem. Modellrechnung SenBJW bis 2023/24 + Ergänzung 2024/25 : insgesamt 17.700 VZE werden in den nächsten 10 Jahren jeweils mit Beamten besetzt


  • Betrachtet wird nur diese gesamte Kohorte, Kostenfolgen für Verbeamtung von vorhandenen Tarifbeschäftigten sind von Ausgestaltung der Verbeamtungsentscheidung unabhängig


  • 33 Jahre durchschnittliche Dienstzeit, 20 Jahre Versorgungszeit (zunächst Vernachlässigung der Ansprüche Angehöriger)


  • 82.000 € Arbeitgeberkosten bei tarifbeschäftigten Lehrkräften in E13 Stufe 6 gem. Durchschnittskosten 2016 in Berlin nach Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst (https://oeffentlicher-dienst.info/)


  • 57.300 € Arbeitgeberkosten bei Beamten Berlin in A13 (https://oeffentlicher-dienst.info/); zusätzlich 2.600 € Beihilfe und 1.800 € Kostenaufschlag wg. Mehrkosten bei Langzeiterkrankung von Beamten


  • 40.200 € durchschnittliche Versorgungsbezüge incl. Beihilfe entspricht 59,6% Versorgungssatz für Lehrkräfte gem. Versorgungsbericht 2017


  • Modellrechnung Verbeamtung führt zu Entlastung (= bei Verzicht Belastung) in Höhe von      


  • 250 Mio. € im ersten Jahr (17 Mio. € wg. Ersatz ausscheidender Beamter, 227,5 Mio. € wg. Verbeamtung vorhandener Tarifbeschäftigter, 10 Mio. € wg. Befriedigung des Zusatzbedarfs durch Beamte)


  • 370 Mio. € Mitte des nächsten Jahrzehnts (sukzessive Zunahme auf 96 Mio. € / 227,5 Mio. € / 46 Mio. €)


  • Kumulativ ergeben sich bis Mitte des nächsten Jahrzehnts Entlastungen von insgesamt rund 2,4 Mrd. €; Entlastung steigt weiter nach Maßgabe des Ersatzes von Tarifbeschäftigten durch Beamte bzw. Zunahme des Gesamtbedarfs an Lehrkräften


  • Annahmen erscheinen insgesamt realistisch, ausgewiesene Beträge können sich aber vermindern durch


  • geringere Zahl von Tarifbeschäftigten, die verbeamtet werden kann (fehlende persönliche Voraussetzungen) oder will (individuelle Entscheidung)


  • fehlende Bewerber für Ersatz und Zusatzbedarf mit abgeschlossener Ausbildung als Lehrkraft (Erfüller)


  • Veränderungen des durchschnittlichen Ruhegehaltssatzes


  • Stärkere Zunahme der Bezüge von Beamten


5.      Folgen / Hinweise zur Umsetzung

      

  • Entlastungsbeträge aus Verbeamtung können den Spielraum in Haushalt des Landes und bspw. für dringend notwendige drastische Aufstockung der Schulbaumittel erhöhen à Finanzierungslücke für die nächsten 15 Jahren fast zur Hälfte gedeckt
  • Attraktivität für Gewinnung von Lehrkräften wird deutlich zunehmen
  • Störungen des Schulbetriebs durch Streikaktionen wird weitgehend die Grundlage entzogen

    Hinweise zur Umsetzung

  • Ökonomische Begründung liegt auf der Hand,  wurde seinerzeit nicht geprüft
  • Politische Begründung zu stützen auf neuere Entwicklung bei Deckung des Bedarfs (s. auch Sachsen)
  • Initiativen im Bundesrat denkbar, die sowohl Einzelaspekte (Beseitigung von Unterschieden bei der Fortzahlung im Krankheitsfall), die Angleichung oder Zusammenführung der Versorgungssysteme bis hin zum Systemwechsel umfassen können



 


Lehrkräfte in Berlin verbeamten
Ein Gebot der Vernunft